Die meisten Patienten mit chronischen Erkrakungen haben Anspruch auf Reha-Sport nach
§ 44 Abs 1 Nr. 3+4 SGB IX.
Die Verordnung 53 für orthopädische oder Verordnung 56 für neurologische Krankheitsbilder kann nach Ihrem Ermessen mit 50 Einheiten in 18 Monaten oder 120 Einheiten innerhalb von 36 Monaten budgetfrei ausgestellt werden.
Zur Kostenübernahme müssen die Patienten sich bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Genehmigung einholen.
Anschließend können die Patienten bei unserem Reha-Sport-Angebot mitmachen.
Gerne stellen wir Ihnen für Ihre Praxis einen ansprechenden Flyer mit unseren Leistungen zur Verfügung. Darin erklären wir alle wichtigen Details.
Für weitere Infos kontaktieren Sie uns gerne.
Tel. 07131-679290 oder mail@klaus-brenner.com